Gottesdienste und Veranstaltungen in der Gemeinde Lübeck-Mitte
(Aktualisierung; Stand: 04.04.2022)
Gottesdienste und Veranstaltungen in der Gemeinde Lübeck-Mitte
(Aktualisierung; Stand: 04.04.2022)
Die Bundesregierung hat Lockerungen beim Infektionsschutzgesetz erlassen und damit haben sich die Vorgaben hinsichtlich unserer Gottesdienst und Veranstaltungen geändert. Es gelten weiterhin die bekannten Hygiene- und Abstandsregelungen. Nachfolgend werden die einzelnen Vorgaben hinsichtlich der Teilnahme an unserer Gottesdiensten sowie Veranstaltungen aufgeführt:
- Wir bleiben zuhause, wenn wir uns krank fühlen oder zur Risikogruppe zählen.
- Bei Gottesdiensten und Veranstaltungen besteht keine Zugangsbeschränkung hinsichtlich der sogenannten 3G-Regelung (geimpft, genesen oder getestet).
- Am Eingang steht ein QR-Code für die Registrierung mit der Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts zur Verfügung. Eine Pflicht zum Erfassen der Kontaktdaten gibt es nicht.
- Anmeldung und Erhebung der Kontaktdaten ist nicht erforderlich.
- Die allgemeinen Regeln zur Husten- und Niesetikette sind zu beachten.
- Das Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung* wird freigestellt. Das Tragen wird insbesondere in Innenräumen empfohlen, in denen Gedränge oder vermehrtes Personenaufkommen herrscht. Die Mund- und Nasenbedeckungen sind ein einfaches und erwiesenermaßen effektives Mittel zum Infektionsschutz.
- Das Desinfizieren der Hände im Eingangsbereich unserer Kirche wird empfohlen.
- Der Mindestabstand von 1,5 Meter muss zwischen den Teilnehmern (= unterschiedliche Meldeadresse) am Sitzplatz nicht eingehalten werden, sondern wird empfohlen. Die Sitzplätze vor und hinter jedem Teilnehmer sind nach Möglichkeit freizuhalten. Stichwort: Schachbrettmuster (Ein Platz frei, ein Platz besetzt, ein Platz frei, etc…)
- Innenräume werden regelmäßig mittels Frischluft (Stoßlüften) gelüftet. Das häufige Lüften, also die Frischluftzufuhr und der Luftaustausch in Innenräumen, ist eine zentrale Maßnahme zur Minimierung des Infektionsrisikos.
- Der Dienstleiter sowie die priesterlichen Ämter, die an der Austeilung des Heiligen Abendmahls mitwirken, tragen bei der Aussonderung und der Spendung des Heiligen Abendmahls eine Mund- und Nasenbedeckung
- Vor dem Heiligen Abendmahl und vor der Durchführung von Handlungen desinfiziert sich der Dienstleiter die Hände.
- Innerhalb geschlossener Räume ist das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung* beim Gemeindegesang, dem Gebet vom „Unser Vater“ und „Dreifachen Amen“ empfohlen.
- Regelmäßiges und gründliches Waschen oder Desinfizieren der Hände wird empfohlen. Enge Begegnungen in den sanitären Einrichtungen sind nach Möglichkeit zu vermeiden.
- Gesangs- oder Instrumentalmusik von Musikern ist uneingeschränkt möglich, d.h.
- Keine Beachtung der 3G-Regelung.
- Medizinische Mund- und Nasenbedeckung kann dabei abgenommen werden.
- Der Mindestabstand von 1,5 Meter muss nicht eingehalten werden.
*Mund-Nasen-Bedeckung: eine medizinische oder vergleichbare Maske oder mit einer Maske ohne Ausatemventil der Standards FFP2, FFP3, N95, KN95, P2, DS2 oder KF94.
Unsere Landesregierung appelliert in der neuen Corona-Verordnung an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger, weiterhin Schutz-maßnahmen zu treffen (z.B. das Tragen von Masken) und die Schutzmaßnahmen anderer zu respektieren.