Gottesdienste und Veranstaltungen in der Gemeinde Lübeck-Mitte
(Aktualisierung; Stand: 04.04.2022)

Gottesdienste und Veranstaltungen in der Gemeinde Lübeck-Mitte

(Aktualisierung; Stand: 04.04.2022)

 

 

Die Bundesregierung hat Lockerungen beim Infektionsschutzgesetz erlassen und damit haben sich die Vorgaben hinsichtlich unserer Gottesdienst und Veranstaltungen geändert. Es gelten weiterhin die bekannten Hygiene- und Abstandsregelungen. Nachfolgend werden die einzelnen Vorgaben hinsichtlich der Teilnahme an unserer Gottesdiensten sowie Veranstaltungen aufgeführt:

 

  • Wir bleiben zuhause, wenn wir uns krank fühlen oder zur Risikogruppe zählen.

 

  • Bei Gottesdiensten und Veranstaltungen besteht keine Zugangsbeschränkung hinsichtlich der sogenannten 3G-Regelung (geimpft, genesen oder getestet).

 

  • Am Eingang steht ein QR-Code für die Registrierung mit der Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts zur Verfügung. Eine Pflicht zum Erfassen der Kontaktdaten gibt es nicht.

 

  • Anmeldung und Erhebung der Kontaktdaten ist nicht erforderlich.

 

  • Die allgemeinen Regeln zur Husten- und Niesetikette sind zu beachten.

 

  • Das Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung* wird freigestellt. Das Tragen wird insbesondere in Innenräumen empfohlen, in denen Gedränge oder vermehrtes Personenaufkommen herrscht. Die Mund- und Nasenbedeckungen sind ein einfaches und erwiesenermaßen effektives Mittel zum Infektionsschutz.
     
  • Das Desinfizieren der Hände im Eingangsbereich unserer Kirche wird empfohlen.
     
  • Der Mindestabstand von 1,5 Meter muss zwischen den Teilnehmern (= unterschiedliche Meldeadresse) am Sitzplatz nicht eingehalten werden, sondern wird empfohlen. Die Sitzplätze vor und hinter jedem Teilnehmer sind nach Möglichkeit freizuhalten. Stichwort: Schachbrettmuster (Ein Platz frei, ein Platz besetzt, ein Platz frei, etc…)
     
  • Innenräume werden regelmäßig mittels Frischluft (Stoßlüften) gelüftet. Das häufige Lüften, also die Frischluftzufuhr und der Luftaustausch in Innenräumen, ist eine zentrale Maßnahme zur Minimierung des Infektionsrisikos.
     
  • Der Dienstleiter sowie die priesterlichen Ämter, die an der Austeilung des Heiligen Abendmahls mitwirken, tragen bei der Aussonderung und der Spendung des Heiligen Abendmahls eine Mund- und Nasenbedeckung
     
  • Vor dem Heiligen Abendmahl und vor der Durchführung von Handlungen desinfiziert sich der Dienstleiter die Hände.
     
  • Innerhalb geschlossener Räume ist das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung* beim Gemeindegesang, dem Gebet vom „Unser Vater“ und „Dreifachen Amen“ empfohlen.
     
  • Regelmäßiges und gründliches Waschen oder Desinfizieren der Hände wird empfohlen. Enge Begegnungen in den sanitären Einrichtungen sind nach Möglichkeit zu vermeiden.
     
  • Gesangs- oder Instrumentalmusik von Musikern ist uneingeschränkt möglich, d.h.
    • Keine Beachtung der 3G-Regelung.
    • Medizinische Mund- und Nasenbedeckung kann dabei abgenommen werden.
    • Der Mindestabstand von 1,5 Meter muss nicht eingehalten werden.

 

*Mund-Nasen-Bedeckung: eine medizinische oder vergleichbare Maske oder mit einer Maske ohne Ausatemventil der Standards FFP2, FFP3, N95, KN95, P2, DS2 oder KF94.

 

Unsere Landesregierung appelliert in der neuen Corona-Verordnung an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger, weiterhin Schutz-maßnahmen zu treffen (z.B. das Tragen von Masken) und die Schutzmaßnahmen anderer zu respektieren.